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FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8174/06 B |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen den Folgebescheid einer Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer trotz seiner Einordnung als Grundlagenbescheid; Ertragsbesteuerung einer in den Niederlanden ansässigen Kapitalgesellschaft als beschränkt Steuerpflichtige aufgrund eines ...
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - 12 V 12078/07
Zweifel an der Vereinbarkeit der Besteuerung inländischer Zweigniederlassungen …
Die Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1993 und 1995, jeweils vom 29. Juli 2002 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2006, wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 12 K 8174/06 B ausgesetzt, soweit ein höherer Körperschaftsteuersatz als 33, 5 vom Hundert angewandt wurde.Hiergegen hat sich die Antragstellerin mit einer Klage gewandt, welche beim beschließenden Senat zum Aktenzeichen 12 K 8174/06 B anhängig ist.
Dem Senat haben bei seiner Entscheidung neben der Streitakte die Streitakte zum Aktenzeichen 12 K 8174/06 B sowie die vom Antragsgegner für die Antragstellerin zur Steuernummer ... geführten Steuerakten (7 Bände) vorgelegen, auf deren Inhalte ergänzend Bezug genommen wird.
- FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06
Körperschaftsteuersatz des Betriebsstättengewinns einer EU-Kapitalgesellschaft: …
Hiergegen hat sich die Klägerin mit einer am 12. Juni 2006 eingegangenen Klage gewandt (gerichtliches Aktenzeichen: 12 K 8174/06 B).Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09. Dezember 2009 hat der Senat die beiden Verfahren 12 K 8172/06 B und 12 K 8174/06 B zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.